Außerordentliche Mitgliederversammlung

Am 10. Oktober trafen sich 17 Mitglieder um im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine notwendig gewordene Satzungsänderung und -ergänzung zu beschließen. Mit diesen Änderungen soll nunmehr die Eintragung des Vereins beim Registergericht in Mannheim und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt ermöglicht werden. Zudem konnte die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung beschließen, so dass nunmehr auch die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt werden können.

Durch personelle Änderungen waren auch Nachwahlen im Bereich der Vorstandschaft notwendig geworden. Außerdem konnten bei der Gründungsversammlung am 17. Juli dieses Jahres nicht alle laut Satzung vorgesehenen Stellen im Vorstand besetzt werden. Dieses wurde jetzt weitestgehend nachgeholt und bereits aktiv im Verein mitarbeitende Mitglieder übernahmen entsprechende Verantwortung. Die Zusammensetzung des neuen Vorstandsgremiums lesen Sie auf der Seite »Vorstand«.

Ausblick auf künftige Veranstaltungen in der Mitgliederversammlung

Einen Ausblick auf künftige Veranstaltungen gab der Vorsitzende Roland Straub bekannt. So ist im kommenden Jahr 2019 im Januar eine Jahresfeier geplant und bereits noch in diesem Jahr könnte es eine interessante Bierprobe geben: der erste mit Lienzinger Wildhopfen angesetzte Sud der Engel-Brauerei in Crailsheim könnte dann zur Verkostung fertig sein.
Engel-Bräu selbst soll auch ein Ziel des Vereins sein, am Sitz der Brauerei in Crailsheim ist eine Besichtigung geplant, genau so wie ein Besuch des Hopfenmuseums in Weil der Stadt. Und in der Zeit im August, September, sind alle Mitglieder gefordert: Die Hopfenernte steht an! Sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind, soll der Wildhopfen entlang des Scherbentalbachs und im Schmiebachtal geerntet werden. Viele fleißige Hände werden dazu benötigt.

Diese fleißigen Hände werden natürlich ständig benötigt: Arbeitseinsätze im Bierkeller stehen an um den Bierkeller wieder in einen vernünftigen Zustand zu bringen. Schließlich ist die Nutzung des Kellers für kulturelle Zwecke ein erklärtes Satzungsziel. Und es gibt im Verein eine neue Idee, wie die Vereinsziele verwirklicht werden können. Überlegt wird im Vorstand, einen so genannten Hopfengarten anzulegen. Ein Grundstück könnte zur Verfügung gestellt werden und es blieben nur noch Gerätschaften wie Hopfenstangen, Draht und Anker zur Stabilisierung zu beschaffen. Dann könnte interessierten Besuchern Anbau und Verwendung des Hopfens gezeigt und erklärt werden.