Eintrag im Registergericht beim Amtsgericht Mannheim

Liebe Vereinsmitglieder, es gibt erfreuliche Nachrichten, wir haben etwas zu feiern:
Vom Amtsgericht Mannheim haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Verein am 6.11.2018 unter der Register-Nr. 702317 ins Vereinsregister eingetragen wurde! Wir hätten es nicht für möglich gehalten, dass wir das in so kurzer Zeit und beim ersten Anlauf schaffen.
Unsere mühevolle Vorarbeit hat sich ausgezahlt und wurde vom Amtsgericht gewürdigt. Vielen Dank an Alle die mitgewirkt haben.

Amtsgericht und Finanzamt bestätigen den Verein

Und einen zweiten Schritt konnten wir ebenfalls vollziehen. Seit 21.11.2018 sind wir vom Finanzamt Mühlacker als Gemeinnützig anerkannt:

Feststellung:

Die Satzung der Körperschaft (Bezeichnung der Körperschaft) Lienzinger Bierkeller- und Kulturverein e.V. z.Hd. Herrn Roland Straub, Dr. Otto-Schneider-Str. 1,75417 Mühlacker in der Fassung vom 10.10.2018 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Damit erfüllen wir also alle Voraussetzungen, die ein Verein haben sollte. So können wir zum Beispiel auch Spenden annehmen um den Ausbau des Bierkellers voranzutreiben und ihn für die Lienzinger Bevölkerung (natürlich auch für Bewohner anderer Ortschaften) zugänglich machen.